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Grundpflege
Unter der Grundpflege ist die Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen zu verstehen. Zu den Leistungen können sowohl die Grundpflege, die Hauswirtschaft als auch die Betreuung zählen. Es handelt sich um eine Tätigkeit der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, der Vorbeugung sowie der Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. In Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst entscheidet der Pflegebedürftige Selbstbestimmt und bedürfnisorientiert, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Ziel ist es die Lebensqualität des Betreuten zu fördern.
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