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Privat zu tragende Kosten
Alle angebotenen Dienstleistungen können auch privat in Anspruch genommen werden.
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Wenn kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht oder die in Anspruch genommenen Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden.
Die Kosten für die Betreuung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und werden in der Erstberatung mit den Kunden oder deren Angehörigen erörtert.
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