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Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI

Im Alltag sollen die Angehörigen des Pflegebedürftigen entlastet werden und der Pflegebedürftige Selbstbestimmung erfahren.

Um dies zu ermöglichen, können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Unterstützende Tätigkeiten wie etwa das Einkaufen, das Begleiten zum Arzt sowie die hauswirtschaftliche Unterstützende fallen darunter.

Die zur Verfügung stehende Entlastungsleistung beträgt 125 Euro pro Monat.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad zwischen 1 bis 5.

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