Kosten unseres Betreuungsdienstes
herzlich zugewandt ist seit Juni 2021 ein landesweit anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI. Wir unterstützen sie dabei, die Leistungen zu nutzen, die Ihnen zustehen und rechnen direkt mit Ihrer Pflege- und Krankenversicherung ab.
Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Wenn kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht oder die in Anspruch genommenen Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden.
Die Kosten für die Betreuung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und werden in der Erstberatung mit den Kunden oder deren Angehörigen erörtert.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!




