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Über herzlich zugewandt
Wir sind seit 2021 ein landesweit anerkannter Betreuungsdienst nach §45 SGB XI und unterstützen sie dabei, die Leistungen zu nutzen, die Ihnen zustehen und rechnen direkt mit Ihrer Pflege- und Krankenversicherung ab.
Pflegebedürftigkeit – ob durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung – kann jeden von uns treffen.
herzlich zugewandt lässt Betroffene und ihre Angehörigen in dieser Situation nicht allein.
Wir versprechen Ihnen eine fachlich kompetente Betreuung und menschliche Fürsorge in Ihrem eigenen Zuhause.
Unsere Dienstleistungen
Wir helfen dort, wo Sie zu Hause sind!
Erfahren Sie hier mehr über die Dienstleistungen unseres mobilen Betreuungsdienstes.
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