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Pflegeratgeber

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Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die Kostenübernahme unseres mobilen Betreuungsservices!

Betreuungs- und
Entlastungsleistungen
nach § 45 SGB XI

Im Alltag sollen die Angehörigen des Pflegebedürftigen entlastet werden und der Pflegebedürftige Selbstbestimmung erfahren.

Um dies zu ermöglichen, können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Unterstützende Tätigkeiten wie etwa das Einkaufen, das Begleiten zum Arzt sowie die hauswirtschaftliche Unterstützende fallen darunter.

Die zur Verfügung stehende Entlastungsleistung beträgt 131 Euro pro Monat.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad zwischen 1 bis 5.

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Mehr Flexibilität ab Juli 2025 – gemeinsamer Jahresbetrag nach
§ 42 SGB XI

Ab dem 1. Juli 2025 gilt: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42 SGB XI zusammengefasst. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen damit jährlich 3.539 € flexibel zur Verfügung – ganz nach individuellem Bedarf.

Ob für eine Vertretung im Alltag, eine kurze Auszeit für Angehörige, unsere Herzenszeit oder hauswirtschaftliche Unterstützung – wir von herzlich zugewandt helfen Ihnen, dieses Budget optimal einzusetzen.

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Haushaltshilfe
nach § 38 SGB XI

Eine Haushaltshilfe ist eine  Person, die die tägliche Arbeit im Haushalt erledigt. Sie übernimmt alle zur Weiterführung des Haushalts notwendigen Arbeiten, z.B. Einkauf, Kochen, Waschen oder Kinderbetreuung. Die Kosten werden in der Regel dann übernommen, wenn die haushaltsführende Person z.B. ins Krankenhaus muss (oder danach) und daheim Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit einer Behinderung zu versorgen sind. Zuständig können verschiedene Kostenträger sein. Sie stellen entweder eine Haushaltshilfe oder erstatten deren tarifliche bzw. übliche Kosten. Eine Haushaltshilfe muss vorab beantragt werden.

Haushaltshilfe kann eine Leistung der Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung sein, bei Geringverdienenden oder Nicht-Versicherten auch eine Leistung der Sozialhilfe, die sich dabei an den Leistungen der Krankenversicherung orientiert. 

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Wie können wir Sie am besten erreichen?
Per E-Mail
Per Telefon

Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin 

in Ihrer Häuslichkeit und lernen Sie uns persönlich kennen.

 

herzlich zugewandt
mobiler Betreuungsdienst
Catherine Romey


Berliner Straße 51
35102 Lohra


Büro: 06462 9261665
Mobil: 0176 71160 322


E-Mail: herzlich-zugewandt@web.de

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© 2025 herzlich-zugewandt I Catherine Romey 

 

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